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Dr.med.Heiner Loos
Herzschrittmacher

Der Einbau eines  Herzschrittmachers oder Defibrillators kann erforderlich werden bei

  • Ausfall der körpereigenen  Schrittmacherfunktion durch Störungen der Erregungsbildung oder Erregungsleitung im Herzen. In Frage kommen etwa Erkrankungen des Sinusknotens (Syndrom des kranken Sinusknotens) oder Leitungsstörungen im Bereich von Vorhof und Vorhof-Kammer- Ebene (AV-Block) oder in den Herzkammern  (Schenkelblock)
  • Auftreten schneller und  medikamentös nicht ausreichend beeinflussbarer Rhythmusstörungen

Wurde ein Schrittmacher implantiert, sind in einem Abstand von 3-6 Monaten Kontrollen mit einem für den jeweiligen Schrittmachertyp bzw. Hersteller speziellem Programmiergerät erforderlich. Die in unserer Praxis kontrollierbaren Hersteller finden Sie im Leistungsangebot

Ausführliche Information über Herzschrittmacher erhalten Sie unter:

http://www.cardiologe.de/patient/therapie/invasiv/herzschrittmacher.html