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Der Einbau eines Herzschrittmachers oder Defibrillators kann erforderlich werden bei
- Ausfall der körpereigenen Schrittmacherfunktion durch Störungen der Erregungsbildung oder Erregungsleitung
im Herzen. In Frage kommen etwa Erkrankungen des Sinusknotens (Syndrom des kranken Sinusknotens) oder Leitungsstörungen im Bereich von Vorhof und Vorhof-Kammer- Ebene (AV-Block) oder in den Herzkammern (Schenkelblock)
- Auftreten schneller und medikamentös nicht ausreichend beeinflussbarer Rhythmusstörungen
Wurde ein Schrittmacher implantiert, sind in einem Abstand von 3-6 Monaten Kontrollen mit einem für den jeweiligen Schrittmachertyp bzw. Hersteller speziellem Programmiergerät erforderlich. Die in unserer Praxis
kontrollierbaren Hersteller finden Sie im Leistungsangebot
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