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Hausbesuche außerhalb des organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Aus gegebenem Anlass muss auf Unterschiede der ärztlichen Versorgung zwischen Berlin und dem Brandenburger Umland hingewiesen werden.
Auch leichtere, nicht notfallmäßige Erkrankungen, machen gelegentlich einen Hausbesuch durch einen Hausarzt erforderlich, z.B. bei einem schweren Hexenschuss oder Brechdurchfall.
In Berlin wird als Sonderregelung durch die Kassenärztliche Vereinigung ein zentral organisierter Hausbesuchsdienst über den gesamten Tag für diese Fälle angeboten.
Brandenburg hat sich an der bundesweit gültigen Gesetzgebung orientiert, die einen organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst erfordert am Wochenende (Samstag und Sonntag ganztägig, Freitag ab 13 Uhr), Mittwoch von 13 Uhr bis Donnerstag früh 7 Uhr, die übrigen Wochentage von abends 19 Uhr bis zum nächsten früh 7 Uhr, sowie ganztägig an gesetzlichen Feiertagen.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Bereitschaftsdienstnummer
(01805 58 22 23 900) nicht aktiviert!
Außerhalb dieser Zeiten ist für die Versorgung der Patienten der Hausarzt (Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten, praktische Ärzte) verantwortlich (Präsenzpflicht)!
Viele Bürger im Berliner Umland haben Hausärzte in Berlin, die aufgrund der Berliner Regelung keine Hausbesuche in diesen Zeiten durchführen oder dann einfach nicht mehr erreichbar sind oder es prinzipiell ablehnen, im Umland Hausbesuche durchzuführen.
Die betroffenen Bürger sollten ihren Berliner Hausarzt darauf ansprechen. Sollte dieser keine Hausbesuche im Land Brandenburg durchführen, bleibt den Bürgern dann nur die Möglichkeit, irgendwie den Hausarzt oder eine Rettungsstelle anzufahren, ein Wechsel zu einem Brandenburger Hausarzt ist prinzipiell zu erwägen.
Dr. Loos
Notdienstbeauftragter
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